Allgemeine Geschäftsbedingungen Wasserskipark Pfullendorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Wasserskipark Pfullendorf
I. Gutscheine
1. Kauf von Gutscheinen
Gutscheine können beim Wasserskipark Pfullendorf persönlich oder online erworben werden. Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig.
2. Einlösen von Gutscheinen
Zur Einlösung des Gutscheins ist dieser an Wasserskipark Pfullendorf zu übergeben. Gutscheine, die online gekauft wurden, können bei einer Online-Reservierung von Kursen eingelöst werden. Werden beim Einlösen eines Gutscheines Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich unter dem Wert des Gutscheines liegen, so wird ein Saldo-Gutschein für den verbleibenden Wert ausgestellt mit einer Gültigkeit für die restliche Laufzeit ab ursprünglichem Ausstellungsdatum. Es können keine Differenzen in bar ausbezahlt werden. Wird eine Leistung in Anspruch genommen, die preislich über dem Wert des Gutscheins liegt, kann der Differenzbetrag beim Einlösen des Gutscheins aufgezahlt werden. Alle Buchungen von Kursen in Verbindung mit Gutscheineinlösung sind abhängig von der Anzahl der freien Kursplätze. Der Wasserskipark Pfullendorf kann daher keine Buchung zu einem bestimmten Termin garantieren. Je früher Sie buchen, desto eher erhalten Sie einen Platz im gewünschten Kurs.
3. Preise und Konditionen
Die Angaben über Preise, Konditionen, Beschreibungen usw. der Gutscheine stützt sich auf die Angaben in den vorliegenden AGBs des Wasserskiparks Pfullendorf. Diese AGBs können auf der Internetseite von Wasserskipark Pfullendorf und an der Kasse vor Ort eingesehen werden. Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben haftet der Wasserskipark Pfullendorf. Der Wasserskipark Pfullendorf haftet jedoch nicht für offensichtliche Druckfehler. Der Benutzer ist daher verpflichtet, sich bei Buchung über die aktuell gültigen Preise und Konditionen zu informieren. Das Angebot von Wasserskikarten, Kursen, und Pro Shop und insbesondere die Preise werden vom Wasserskipark Pfullendorf von Zeit zu Zeit angepasst. Die jeweiligen Anpassungen werden in den AGBs veröffentlicht. Aufgrund der langen Gültigkeit der Gutscheine kann daher keine Garantie zur Beibehaltung einzelner Angebotsteile und Preise gewährt werden. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheines am Angebot vom Wasserskipark Pfullendorf keinen Gefallen findet, können keine Rückerstattungen gemacht werden.
4. Gültigkeit
Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Die gesetzliche Regelverjährung beträgt drei (3) Jahre ab Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. Für Gutscheine, die nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes eingelöst wurden, gibt es keinen Ersatzanspruch. Jeder Gutschein kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Gutscheins übernimmt der Wasserskipark Pfullendorf keine Haftung. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf und kann somit nicht zurückgegeben oder rückerstattet werden. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.
5. Sonstiges
Der Kauf eines Gutscheines ist ein regulärer Kaufvertrag. Der Gutschein stellt dabei keine Buchung von Leistungen des Verkäufers dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Der Wasserskipark Pfullendorf als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheines entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheines zu erbringen. Alle Gutscheine können an Dritte weitergegeben werden. Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen aus den AGBs vom Wasserskipark Pfullendorf (siehe www.wasserskipark-pfullendorf.de)
II. Buchung von Kursen
1. Allgemeines
Die genauen Kursdaten und -zeiten finden Sie jeweils auf der Homepage. Die Kurse finden am Übungslift System 2.0 statt. Die Kurspreise beinhalten die Benutzung der Seilbahn sowie die Betreuung und Anleitung durch unser Team während des Kurses. Inwieweit die Leihausrüstung in der Kursgebühr enthalten ist richtet sich nach der Ausschreibung der einzelnen Kurse. Der Buchende haftet für alle Zahlungen.
2. Buchung von Kursen
Kurse können bei uns vor Ort oder online gebucht werden. Die Kursgebühr ist kurz vor Kursbeginn in bar oder per EC zu entrichten.
3. Widerrufsrechtsrecht
Gem. Fernabsatzgesetz (§312g Nr. 9 BGB) besteht bei Fernabsatzverträgen, die sich auf Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung beziehen, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
4. Nichterscheinen des Kunden bei Kursen / Stornokosten
Bei Fernbleiben vom Kurs ohne vorherige Abmeldung oder Mitteilung wird die Kursgebühr in Höhe von 80 % in Rechnung gestellt.
Bei Abmeldung oder Mitteilung durch den Kunden fallen folgende Stornokosten an, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Abmeldung oder Mitteilung:
Früher als 7 Tage vor Kursbeginn: keine Stornokosten
6 Tage bis 2 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr als Stornokosten
Weniger als 2 Tage vor Kursbeginn: 70 % der Kursgebühr als Stornokosten
Dem Kunden bleibt stets ausdrücklich vorbehalten, Nachweis darüber zu führen, dass dem Wasserskipark Pfullendorf ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorliegen einer Krankheit / Verletzung (Attest oder sonstiger geeigneter Nachweis) fallen für den Kunden keine Kosten an.
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind ausgeschlossen.
6. Betriebssicherheit
Der Betreiber kann die Benutzung aller Anlagen des Wakeboard- & Wasserskiparks untersagen, wenn eine sichere Durchführung des Betriebes nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse wie Gewitter, unvorhersehbare Defekte etc.).
5. Sonstiges
Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen aus den AGBs vom Wasserskipark Pfullendorf (siehe www.wasserskipark-pfullendorf.de)
III. Benutzung des Wasserskipark Pfullendorf und Haftung des Kunden
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe auch Hinweistafeln im Startbereich). Wir weisen die Kunden darauf hin, dass die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse / Features (wie Schanzen, Kicker, Slider, Funboxen etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen mit Gefahren verbunden ist. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken.
Wir weisen die Kunden darauf hin, dass nur, wenn sie gesund sind und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügen, eine sportliche Betätigung am Wasserskipark Pfullendorf sinnvoll ist. Bei bestehenden körperlichen Problemen besteht naturgemäß eine deutlich erhöhte Verletzungs- und Unfallgefahr. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die an der Kasse sowie die zusätzlich an den Liften ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten.
Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 8 Jahren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Wasserskianlage nur geübten Schwimmern vorbehalten ist. Die Hindernisse (Schanzen, Kicker, Slider, Funboxen ect.) dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Zudem dürfen die Hindernisse nur mit eigenem Board benutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Hindernisse naturgemäß eine erhöhte Verletzungsgefahr birgt. Daher ist die Benutzung der Hindernisse geübten Fahrern vorbehalten!
Wasserstarts sind im öffentlichen Betrieb an beiden Liften generell verboten, bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Sturzes immer auf nachfolgende Fahrer zu achten ist. Zudem ist auch immer auf die nachfolgenden „leeren“ Leinen zu achten. Diese sind unauffällig, können aber erhebliche Verletzungen verursachen.
Wichtig ist auch die Grundregel: Einem gestürzten Fahrer immer weiträumig ausweichen! Im Zweifel lieber die Leine loslassen. Extrem gefährlich ist es, zu versuchen, über einen gestürzten Läufer zu springen. Es ist auch auf die Leinen zu achten, die im Wasser liegen und die im Startbereich wieder aus dem Wasser nach oben zum Lift gezogen werden! Bei einem Verfangen in einer Leine unbedingt sofort loslassen. Erhöhte Verletzungs- und Unfallgefahr!
Auch bei einem Sturz muss sofort die Leine losgelassen werden. Ein Zusammenstoß mit einem der Hindernisse in Wasser oder einem im See schwimmenden Ski oder Board eines anderen gestürzten Läufers birgt eine große Verletzungs- und Unfallgefahr!
Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit gemieteten Wakeboards (außer mit Obstacle Boards), Wakeskates, Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte
Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen
IV. Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet gegenüber Privatpersonen bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Betreiber haftet jedoch uneingeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalpflichten. Eine darüberhinausgehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.
Gegenüber einem Unternehmer als Kunden gelten für die Haftung des Betreibers die im vorstehenden Absatz beschriebenen Einschränkungen. Er haftet jedoch bei der Verletzung von Kardinalpflichten nicht, als der zu leistende Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt und er haftet darüber hinaus nur für den typischerweise bei Geschäften der hier betroffenen Art entstehenden Schaden. In allen anderen Fällen kann der Kunde, der Unternehmer ist, keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen.
Der Betreiber haftet nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung). Die in diesem Absatz genannten Haftungsbeschränkungen des Betreibers gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalpflichten.
V. Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.wasserskipark-pfullendorf.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Jede Rückerstattung im Falle einer von vornherein bestehenden dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
VI. Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Dabei wird der Betreiber eine Geschwindigkeit wählen, die eine sinnvolle und möglichst sichere sportliche Betätigung ermöglicht. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
VII. Preise
1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Stunden- und Tageskarten
Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an, welcher durch den ersten Scanvorgang am Startplatz definiert ist. Für Stunden- und Tageskarten gilt bei Verlust kein Ersatz – außer es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreiber vor. Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Jugendkarten ist ein Personalausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Personalausweis kann keine ermäßigte Jungendkarte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den berechtigten Verdacht hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
3. Saisonkarten
Saisonkarten gelten nur in der ab dem Kaufdatum bis zum Ende der aktuellen Saison und sind nicht übertragbar. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist – bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden ausgeschlossen. Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Verletzung oder Krankheit, die eine Ausübung sportlicher Tätigkeit während eines Zeitraumes der Dauer der Saison unmöglich macht, erhält der Kunde eine Rückerstattung, die der Dauer der Verletzung/Krankheit im Bezug auf die Dauer der Saison entspricht. Die Saisonkarten gelten während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Saisonkarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei wiederholter schuldhafter Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln oder wiederholten schuldhaften Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Saisonkarte nach zweimaliger Abmahnung ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt und andere Umstände, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat, können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.
VIII. Verleihmaterial
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Anzüge, Helme, Wakeskates oder Wakeboards sind gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung von geeigneten Pfandgegenständen (nicht geeignet ist der Personalausweis!) im Einvernehmen mit dem Kassenpersonal.
IX. Liftreservierungen und Betreibervorbehalte.
Die Reservierung eines Lifts ist erst verbindlich, wenn vom Liftbetreiber eine schriftliche Bestätigung versandt wurde. Siehe aktuelle Preisliste.
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind ausgeschlossen.
Eine endgültige Buchung findet erst statt wenn eine Bestätigung von uns versandt wurde.
X. Nichterscheinen des Kunden bei Liftreservierungen / Stornokosten
Bei Nichtwahrnehmung der Liftreservierung ohne vorherige Abmeldung oder Mitteilung wird der Preis für die Liftreservierung in Höhe von 80 % in Rechnung gestellt.
Bei Abmeldung oder Mitteilung durch den Kunden fallen folgende Stornokosten an, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Abmeldung oder Mitteilung:
- Stornierung bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenlos
- Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin: 25 % des Preises für die Liftreservierung als Stornokosten
- Stornierung bis 7 Tage vor Termin: 50 % des Preises für die Liftreservierung als Stornokosten
- Stornierung unter 7 Tagen vor dem Termin: 70 % des Preises für die Liftreservierung als Stornokosten
Dem Kunden bleibt stets ausdrücklich vorbehalten, Nachweis darüber zu führen, dass dem Wasserskipark Pfullendorf ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorliegen einer Krankheit / Verletzung (Attest oder sonstiger geeigneter Nachweis) fallen für den Kunden keine Kosten an.
XI. Betriebssicherheit
Der Betreiber kann die Benutzung aller Anlagen des Wakeboard- & Wasserskiparks untersagen, wenn eine sichere Durchführung des Betriebes nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse wie Gewitter, unvorhersehbare Defekte etc.).
XII. Datenschutz / Urheberrechte /Bilderrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Betreiber zur notwendigen Vertragsbearbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung verwendet werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
Der Kunde verzichtet gegenüber dem Betreiber auf alle Rechte an Wort und Bild sowie an mit der Benutzung der Seilbahn verbundenen angemessenen Publikationen, angemessener Presse-, Rundfunk- und Fernsehwerbung.
XIII. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGBs unzulässig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Stand 13.03.2019